Kirchengemeinderat

Er ist das von den Gemeindemitgliedern gewählte zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch die Pastorinnen gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde.

Der KGR ist unter anderem verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen der Gemeinde. Er verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung. Der KGR wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung.